Donnerstag, 30. Juni 2016

Kommentar zum Beschluss des Deutschen Bundestags vom 03.09.2013

Seit dem Beschluss zur Reform des Zwangsvollstreckungsgesetzes am Ende der letzten Legislaturperiode und die Überweisung der Petition an das Bundesministerium der Justiz sind nunmehr etwa 3 Jahre vergangen. Bis heute ist leider eine Reform des Zwangsvollstreckungsgesetzes nicht in Sicht obwohl es dringend geboten wäre dieses Gesetz an unsere Grundrechte, die in unserem Grundgesetz verankert sind und an das heutige moderne Zeitalter anzupassen.



Es ist wohl richtig, dass der Gläubiger ein Recht darauf hat, dass der Staat ihm zur Befriedigung seiner begründeten Forderung gegen den Schuldner verhilft.

In wie weit und mit welchen Mitteln der Staat dem Gläubiger hilft muss aber mit den Grundrechten des Menschen und den Grundgesetzen abgestimmt sein.
Wie der Petitionsausschuss selbst begründet nimmt der Staat bei der Durchführung von Zwangsversteigerungen im Interesse des Gläubigers schwerwiegende Eingriffe in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum des Schuldners (Art. 14 Abs.1 Satz 1 GG) vor.
Wie ich feststellen musste, wird die Art und Intensität des Einsatzes des staatlichen Zwanges weitgehend vom Belieben des Gläubigers abhängig gemacht und hierbei massiv gegen einige Grundgesetze verstoßen.

Das geltende Immobiliarvollstreckungsrecht trägt eben nicht in hinreichendem Umfang Rechnung, wenn.einem Schuldner sein eigengenutztes Objekt, das auch noch zur Alters- und Existenzsicherung dient zwangsweise und zum Schleuderpreis genommen wird.
Obwohl es den Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO gibt, wird trotzdem dem hilfslosen, depressiv kranken Menschen von den Gerichten und der Gläubigerseite oft die Hölle heiß gemacht. Ja man ist auch gewillt wenn es nötig ist über Leichen zu gehen um seine "angeblichen Rechte" durchzusetzen. Die Würde eines solchen Menschen wird dabei zutiefst verletzt.
Das Mittel einer Zwangsversteigerung eines Eigentums ist oft wegen der Gier der Gläubiger (Banken), die schnell und ohne Kompromisse agieren, weit überzogen und unrealistisch.
Eine „faire Verfahrensdurchführung“ ist alleine schon deshalb nicht gewährleistet, weil seitens der Zwangsversteigerungsgerichte einzig und alleine dem Vortrag des Gläubigers bezogen auf seine Forderungen geglaubt wird und der Schuldner nur mit teuren Gegenklagen sich vor einem Zivilgericht gegen zweifelhafte Unterschriftsvorlagen oder Wucher und dergleichen wehren kann und nicht schon bei dem Zwangsversteigerungsgericht selbst.

Deshalb bestehen ganz erhebliche Bedenken, ob das Zwangsversteigerungsrecht mit dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang steht, da der Gläubiger gegenüber dem Schuldner in einer Weise bevorzugt wird, die nicht in jeder Richtung als gerechtfertigt angesehen werden kann.

Die allgemeine Schutzvorschrift des § 765a ZPO, sieht wohl die Möglichkeit der zeitweiligen Einstellung, aber auch der vollständig und auf Dauer wirkenden Untersagung der Zwangsvollstreckung vor, wenn sich diese für den Vollstreckungsschuldner wegen besonderer Umstände als eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Härte darstellt. Allerdings wird diese Regelung hingehend auf eine vollständig und auf Dauer wirkende Untersagung der Zwangsvollstreckung nur in sehr seltenen Fällen angewandt, denn eine mit den guten Sitten nicht zu vereinbarende Härte ist ein dehnbarer Begriff den man sehr gerne umgeht und für den Schuldner mit besonderen Auflagen wie z. B. mit therapeutischen und betreuerischen Maßnahmen versieht. Zu diesem Thema mehr in diesem Blog.



Wie unkompliziert vom Staat mit schnellen Gesetzen den Banken geholfen werden kann beweist die Banken- und Finanzkrise. Es wurden Unsummen von Milliarden vom Staat in Form eines "Rettungsschirms" für die Hilfe der Banken bereit gestellt, es wurden BAD BANKS geschaffen,  die EZB stand hilfreich zur Seite und vieles andere mehr.



Der Schuldner und der „kleine Mann“, der vielleicht wie in Griechenland passiert wegen der staatlichen Überschuldung überhaupt erst arbeitslos wurde und deshalb seine Schulden nicht abzahlen kann wird unbarmherzig zur Zwangsversteigerung seines Eigenheims gezwungen.

Genau hier stimmt etwas nicht, den Schuldnern müsste zumindest genauso geholfen werden wie den Banken.

Warum werden von der EZB Woche für Woche zig Milliarden Staatsanleihen aufgekauft, wenn es doch möglich wäre die Hilfe schon viel tiefer anzusetzen, nämlich in eine FOND-Bildung für Schuldner in einer besonderen „Immozweckbank oder auch Kreditausfallbank“, über die, die Banken bei einem Ausfall eines Kredits bedient werden können. Damit könnte man 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen, nämlich der Kreditausfall würde bei den Banken vermindert und dem Schuldner würden über die „Kreditausfallbank" ebenso in Form eines "Rettungsschirms", unterstützt von der EZB, seine Schulden einstweilen erlassen, bis es diesem wieder besser geht.
Dieses hätte ein gravierender Vorteil. Der Schuldner müsste sich nicht mit einem Zwangsversteigerungsverfahren auseinandersetzen sondern er könnte, da er keine Angst um den Verlust seines Eigenheims haben muss, sich wieder voll auf seine berufliche Zukunft und Neuanfang kümmern.
Sobald er wieder einen Verdienst erzielt, welches das Grundeinkommen übersteigt, wäre er wieder verpflichtet seine Schulden ohne Verlust seines Hauses bei der „Kreditausfallbank“ weiter zurück zu zahlen.
Das Geld das die EZB in solch eine „Kreditausfallbank“ hineinsteckt wäre weiterhin voll umfänglich im
wirtschaftlichen Umlauf und es käme jedem zugute. Bei besonderen Fällen wo keine Rückzahlung wegen Krankheit oder anderer schwerer Gründe stattfinden kann, müsste wie in einem Insolvenzverfahren eine Restschuldbefreiung ohne Verlust des Eigenheims stattgegeben werden.
Solch eine „Kreditausfallbank“ müsste direkt bei der EZB als Währungshüter eingerichtet werden und Europaweit wirksam sein. Im Gegenzug müsste eine Zwangsversteigerung einer selbst genutzten Immobilie europaweit nicht mehr möglich sein.
Noch ein Effekt würde die Einrichtung einer  „Kreditausfallbank“ bringen, denn faule Papiere von Kreditausfällen die bei den Banken als gebündelte Derivate gehandelt werden würde es nicht mehr geben und die Zockerei über Immobilienderivate hätte ein Ende.

In der globalen Welt und in einem modernen Europa muss es doch möglich sein ganz andere Wertgrundsätze zu entwickeln als im 19. u. 20. Jahrhundert zudem wenn die schon verfassten Grundrechte des Menschen Geltung haben. 
Ich fordere hier auf, neue und von Lobbyverbänden unabhängige Wege zu gehen. Wenn es den Menschen in einem Land gut geht, so geht es auch dem Staat gut, das gleiche kann man auch auf Europa beziehen. Auswirkungen sieht man in den verschiedenen Ländern in Europa wo sich die Menschen von den Regierungen nicht verstanden fühlen und deshalb extreme Parteien als Protest wählen oder einen Austritt aus Europa fordern, siehe BREXIT. Die europäische Union ist mit dem Gedanken eines friedlichen Zusammenlebens der verschiedenen Länder in Europa gegründet. Erhalten und verbessern wir doch das schon Errungene, dazu gehört auch das Zwangsversteigerungsrecht, welches es schnellst möglich zu erneuern bzw. abzuschaffen gilt und zwar Europaweit.

Verschiedene andere Ideen habe ich unter Kritik am Zwangsversteigerungsrecht in diesem Blog schon angesprochen. Ich würde gerne einmal Vorschläge von Bänkern der EZB und von Parteien oder den Justizbehörden hören ;-). Ich bin gerne bereit darüber eingehend zu diskutieren.


Bildquelle: pixabay.com

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