Donnerstag, 18. August 2016

Die Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens

Im Spinnennetz der Justiz



Kurz nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen mich hat die R-Bank das Darlehenskonto des Geschäftskredits im März 2007 mit einem Einschreibebrief gekündigt und die sofortige Zahlung der noch offenen Forderungen innerhalb einer Frist von 4 Wochen gefordert und die Angelegenheit an die Rechtsabteilung der R-Bank übergeben. In dem Brief hieß es unter anderem wie folgt: “Sollten Sie unsere Forderungen innerhalb der Frist nicht vollständig beglichen haben, werden wir ohne nochmalige Mahnung gegen Sie gerichtlich vorgehen und die SCHUFA HOLDING AG hiervon unterrichten. Ferner werden wir dann die Zwangsversteigerung in den von uns belasteten Grundbesitz beantragen. Die Eigentümerin (meine Frau) wurde mit gleicher Post über den aktuellen Sachstand informiert.“