Freitag, 28. Oktober 2016

Beobachtungen im Zwangsversteigerungstermin


Wenn ein Zwangsversteigerungstermin vom Gericht anberaumt ist, sollte der von der Zwangsversteigerung Betroffene oder dessen Vertreter auf jedenfall an diesem Termin präsent sein und teilnehmen. Ich weiß es ist nicht leicht, da man schließlich zwangsweise und staatlich gelenkt seiner Existenz beraubt werden soll.
In den meisten Fällen hat man solch eine Situation einer Zwangsversteigerung nicht mutwillig herbeigeführt, sondern da sind vorher Schiksalsschläge eingetreten, die unvorhersehbar und nicht zu verhindern waren.  Ebenso sind viele wegen falscher Beratung, auch von den Banken, in solch eine fast aussichtslose Situation gekommen. Da ist jetzt vielleicht Arbeitslosigkeit oder schwere Krankheit oder sonst eine andere Situation, die unvorhersehbar war, zu verkraften und dann kommt noch die Bedrängnis durch die Gläubiger und durch das Vollstreckungsgericht hinzu. Da schäumt in einem Wut und Verzweiflung auf, auf solche Menschen, die solch eine Zwangsversteigerung auf biegen brechen und ohne Rücksicht auf Verluste durchführen.

Insgesamt war ich jetzt bei drei Zwangsversteigerungsterminen, wo das Haus meiner Frau als Bürgin versteigert werden sollte, zugegen.
In unserer Situation wurden die Termine durchgeführt obwohl immer ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO dem Gericht vorlag und das Gericht durch meine Korrespondenz wusste und durch ärztliches Attest bestätigt wurde, dass meine Frau depressiv krank und somit Suizidgefährdet ist. 

Meine Wut und Anspannung und meine Emotionen musste ich als Vertreter von meiner Frau vor diesen Zwangsversteigerungsterminen zunächst immer wieder zügeln. Wie ich schon im vorletzten Post geschrieben habe, habe ich meiner Frau und mir immer wieder Mut zugesprochen um durchhalten zu können. Meine Emotionen habe ich dann auch in den Griff bekommen und ich habe kurz vor dem Terminen meine Unterlagen gerichtet und nochmals einen schriftlichen Antrag auf Vollstreckungsschutz mit Begründung beigelegt, damit ich in den Terminen auf bestimmte Situationen gerüstet war.

Beim ersten Zwangsversteigerungstermin, wo die untere Versteigerungsgrenze bei 70 % des gutachterlichen Verkehrswerts liegt und deshalb der Ersteigerungserlös mindestens 70% des Verkehrswerts betragen muss sind meist noch wenig Bieter für das zu ersteigernde Objekt anwesend.   Dagegen sind im zweiten oder auch dritten Termin, wo die Versteigerungsgrenze bei 50% bzw. unter 50% des Verkehrswerts liegt, viel mehr Bieter für ein gutes Objekt anwesend, denn dann gesellen sich die Schnäppchenjäger und Immobilienhaie dazu, um auf Kosten des Schuldners oder Bürgen erst richtig mit dem billig ersteigerten Objekt, Gewinn und Geld machen zu wollen.

Am ersten Zwangsversteigerungstermin im Jahr 2009 waren in unserem Fall drei potenzielle Bieter anwesend. Im zweiten Termin im Jahr 2014 waren es schon acht Bieter und im dritten Termin war der Saal in dem die Versteigerung stattfand proppenvoll, ich schätze es waren an die fünfzehn bis zwanzig Bieter.

Ich weiß noch genau wie ich die Termine als Betroffener erlebt habe. Beim ersten Versteigerungstermin wusste ich nicht wie so eine Sitzung abläuft, ich hatte ja vorher mit einem Gericht und Zwangsversteigerungen noch nie etwas zu tun.
Am Gericht angekommen erkundigte ich mich nach dem Saal in dem die Zwangsversteigerung stattfinden sollte. Die Saalnummer und das Stockwerk waren neben dem Termin im Zwangsversteigerungsbeschluss  aufgeführt.  Danach musste man durch einen Sicherheitscheck und konnte dann zu dem Saal in dem genannten Stockwerk. Von allen Beteiligten war ich als erster dort und habe auf einer Sitzreihe in der Nähe des Saals, der noch verschlossen war, Platz genommen.
Kurz vor dem Termin erschienen der Vertreter der Rechtsabteilung der R-Bank mit einem Rechtsanwalt und der Vertreter der S-Bank mit Interessenten, die unser Objekt ersteigern sollten, sowie ein Bieter der mir bekannt war, dieser hatte zu mir gesagt er möchte den Termin nur beobachten um gegebenenfalls mitbieten zu können. Die Vertreter der Banken mit denen ich ja schon in Verhandlungen Gespräche geführt habe und die mich auch kannten würdigten mich keines Blickes und hatten sich so gut wie es ging von mir abgewandt,
Man sah in ihren Augen, am Gesichtsausdruck und an ihrer Gestik, das schlechte Gewissen, das sie plagte.

Durch die Rechtspflegerin und einer Gerichtsbediensteten, die später das Protokoll führte wurde sodann pünktlich nach Terminsangabe die Tür des Saales geöffnet und man konnte eintreten.
Die Stühle und Tische im Gerichtssaal sind U-förmig angeordnet. Hinter der offenen U-Seite sind Sitzreihen für Zuhörer und Bieter aufgebaut.



Die Rechtspflegerin nahm mit der Justizangestellten, die das Protokoll führte, an der geschlossen U-Seite Platz. Die Vertreter der Banken nahmen an dem linken Schenkel des U`s und ich als Vertreter der Bürgin auf der rechten Seite Platz. Ich konnte also genau in die Gesichter der Gegenseite blicken. Die Interessenten bzw. die Bieter nahmen auf den Besucherreihen Platz.
Die Rechtspflegerin eröffnete sodann den Zwangsversteigerungsakt, wie ich im letzen Post beschrieben habe.
Die Bietstunde nutzte ich zu einem Gespräch mit den Bietern und habe ihnen klar offengelegt, dass mit der Versteigerung unseres Hauses uns kein Gefallen getan wird sondern unser Existenz auf dem Spiel steht und somit unsere Altersvorsorge zwangsweise weggenommen werden sollte. Ich sagte ihnen auch, dass meine Frau depressiv krank ist und sie deshalb auch suizidgefährdet ist. Die Bieter im ersten Termin waren verständnisvoll und gaben deshalb auch keine Gebote ab, im Gegenteil sie drückten für uns die Daumen, dass wir erfolgreich weiterhin gegen die Zwangsversteigerung kämpfen sollten. Ebenfalls in der Bietzeit haben die Vertreter der Banken mit der Rechtspflegerin einiges besprochen und getuschelt, denn man kennt sich ja durch die vielen gemeinsamen Zwangsversteigerungstermine im laufe der Zeit.
Die Rechtspflegerin habe ich ebenfalls angesprochen und habe klar zum Ausdruck gebracht, dass dieser Termin eigentlich gar nicht stattfinden durfte, denn auf meinen Antrag auf  Vollstreckungsschuitz wurde ja noch nicht einmal ein Beschluss von ihr gefasst. Somit wurde der Termin rechtswidrig gegen alle menschlichen Vernunft und ohne Skrupel trotz Suizidgefahr meiner Frau durchgeführt.
Nach dreimaligen Aufruf doch noch Gebote abzugeben wurde das Verfahren, da keine Gebote abgegeben wurden, einstweilen eingestellt. Der Vertreter der S-Bank, der mit den Intressenten gekommen war, war schon entsetzt, dieses sah man seinen Augen an, wo er doch so sicher war, dass die Immobilie an diesem Termin durch seine Interessenten ersteigert wird.
Aufgrund der rechtswidrigen Durchführung des ersten Zwangsversteigerungstermins ging es meiner Frau wieder psychisch sehr schlecht, deshalb ging sie wieder freiwillig für acht Wochen zur stationären Behandlung in eine Psychiatrischen Klinik um ihre schweren Depressionen in den Griff zu bekommen.

Nach dem ersten Zwangsversteigerungstermin wurde dann letzendlich durch gutachterliche und ärztliche Stellungnahmen das Verfahren durch Beschluss des Vollstreckungsgerichts nach § 765a ZPO (Vollstreckungsschutz) zunächst auf Dauer eines Jahres einstweilen eingestellt. 

Über den weiteren Verfahrensverlauf und die zwei anderen Zwangsversteigerungstermine sowie über den Vollstreckungsschutzparagraphen 765a ZPO und auch über die „sofortige Beschwerde“ und „sofortige Erinnerung“ schreibe ich in den nächsten Posts.


Bildquelle für beide Bilder: pixabay.com