Freitag, 23. September 2016

Sachlicher Ablauf eines Zwangsversteigerungstermins



Nachdem nun das Verkehrswertgutachten beim Vollstreckungsgericht auf dem Tisch lag und der Zwangsversteigerungstermin 6 Wochen öffentlich ausgeschrieben war, wurde die Zwangsversteigerung von dem Haus meiner Frau an einem Do. im Juni 2009 um 10.00 Uhr durchgeführt. Ich beschreibe hier den Ablauf des Termins zunächst erst einmal sachlich und im nächsten post beschreibe ich diesen Termin aus Sicht des Schuldners und in welcher inneren Anspannung solch ein Termin für den Schuldner oder dessen Vertreter abläuft, schließlich geht es ja meist um die Vernichtung der Lebensgrundlage und Existenz des Schuldners.

Der Termin ist grundsätzlich für alle Interessierten öffentlich und wird durch einen Rechtspfleger durchgeführt.

Der grobe Ablauf des Zwangsversteigerungstermins ist folgendermaßen:

1.) Aufruf zur Sache

Als erstes wird bekanntgegeben, um welches Grundstück es sich handelt. Danach wird die Teilnahme  des Schuldners bzw. des Schuldnervertreters und die teilnehmenden Gläubiger bzw. Gläubigervertreter (Rechtsanwälte) bekannt gegeben. Die Vertreter beider Parteien müssen bevollmächtigt sein.
Das Gericht macht die Eintragung im Grundbuch bekannt und weist darauf hin, dass folgende Unterlagen während der Bietzeit eingesehen werden können.
a) Gutachten des Sachverständigen
b) Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
c) Flurkarte

2.) Versteigerungsbedingungen (geringstes Gebot)

Es wird vom Gericht der beschlossene Verkehrswert der Immobilie im Termin mitgeteilt und somit die Wertgrenzen für das Mindestgebot 5/10-Grenze oder 7/10-Grenze ableitend vom Verkehrswert bekannt gegeben. Beispiel: Verkehrswert 300.000,- Euro somit 7/10 Wert = 210.000,- Euro oder 5/10 Wert = 150.000,- Euro.
Ebenso wird vom Gericht die Betreiber (Gläubiger) der Zwangsversteigerung und deren Ansprüche bekannt gegeben und ebenso auf die Grundsteuern für die Stadt hingewiesen, die Ersteher zahlen muss.

Donnerstag, 15. September 2016

Der gerichtliche Weg zum ersten Zwangsversteigerungstermin



Im November 2007 wurde uns nun vom Gericht das Verkehrwertgutachten für die Immobilie meiner Frau zugesandt.

Zur Erinnerung, in den Jahren 2007 und 2008 begann damals die Bankenkrise.
Wir haben damals erleben können wie der Staat sich für die Banken, die ihr Vermögen regelrecht verzogt haben, verbürgte und Rettungspakete schnürte und das alles im Eiltempo.

Laut Wikipedia wurde in Deutschland deshalb im Oktober 2008 der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) gegründet, der staatliche Garantien (bei Liquiditätsengpässen), Eigenkapitalstärkungen oder Risikoübernahmen bis zur Höhe von Euro 470 Mrd. anbietet. Dazu gehört auch die Gründung von „Bad Banks“, also Zweckgesellschaften, in die hochriskante (sog. „toxische“) Kredite/Wertpapiere eingebracht werden. Durch Dekonsolidierung (also eine Bilanzpolitik, die eine Isolierung der „Bad Bank“ aus dem Konzernabschluss der bilanzverkürzenden Bank anstrebt) kann die Trennung vom hohen Risiko auch bilanztechnisch vollzogen werden, sodass eine „gesunde“ Bank übrigbleibt.

In dieser Zeit haben wir dieses alles beobachtet und waren recht erstaunt wie der Staat vor den Banken auf Knie fällt. Wie dieser gleiche Staat in Form der Justiz und diese gleichen Banken gegenüber einem Schuldner, dem einfachen Bürger, hartherzig auftreten, ist dagegen komplett ungerecht und nicht akzeptabel.

Dienstag, 6. September 2016

Das Verkehrswertgutachten


Wie am Ende des letzten Posts geschrieben, hat die Rechtspflegerin des Vollstreckungsgerichts zur Wertermittlung der Immobilie, nach Ablauf der letzten Widerspruchsfrist nach § 30a ZVG, einen gerichtlichen Sachverständigen bestellt. Dieser hatte den Auftrag bekommen ein Verkehrswertgutachten der zu versteigernden Immobilie zu erstellen.
Vom Vollstreckungsgericht wird der Eigentümer des Grundstücks sowie die Gläubiger benachrichtigt, wer der vom Amtsgericht beauftragte Sachverständige ist.
Dem Eigentümer wird innerhalb einer 14 tägigen Frist Gelegenheit gegeben, dem Gericht mitzuteilen ob man mit der Wahl des Gutachters einverstanden ist oder nicht.

Dieser gerichtlich bestellte Sachverständige wird nun mit dem Eigentümer versuchen einen Termin zur Besichtigung des Objekts zu vereinbaren.
Der Gutachter schlägt dann einen Termin zur Besichtigung vor und benachrichtigt ebenso die Gläubiger über diesen Termin. Er ist verpflichtet alle Parteien einzuladen und auch ihnen die Gelegenheit zu geben, am

Donnerstag, 18. August 2016

Die Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens

Im Spinnennetz der Justiz



Kurz nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen mich hat die R-Bank das Darlehenskonto des Geschäftskredits im März 2007 mit einem Einschreibebrief gekündigt und die sofortige Zahlung der noch offenen Forderungen innerhalb einer Frist von 4 Wochen gefordert und die Angelegenheit an die Rechtsabteilung der R-Bank übergeben. In dem Brief hieß es unter anderem wie folgt: “Sollten Sie unsere Forderungen innerhalb der Frist nicht vollständig beglichen haben, werden wir ohne nochmalige Mahnung gegen Sie gerichtlich vorgehen und die SCHUFA HOLDING AG hiervon unterrichten. Ferner werden wir dann die Zwangsversteigerung in den von uns belasteten Grundbesitz beantragen. Die Eigentümerin (meine Frau) wurde mit gleicher Post über den aktuellen Sachstand informiert.“

Donnerstag, 28. Juli 2016

Wie kam es zum Zwangsversteigerungsverfahren (Teil 3)



Ich selbst hatte mit meinem Geschäft nur noch geringe Einnahmen die bei weitem die Ausgaben der Verpflichtungen nicht deckten. Wir zahlten unsere Ausgaben nun mit dem Geld der frühzeitig ausgezahlten Lebensversicherungen. Viele Verpflichtungen, die wegen des Geschäfts einmal notwendig waren, haben wir gekündigt um auf Sparflamme nur noch das auszugeben was für den Lebensunterhalt unbedingt notwendig ist. Mit Blick auf die Konten und den kaum noch vorhandenen Einnahmen wurden nicht nur bei meiner Frau sondern auch bei mir die Depressionen immer ausgeprägter. Es begann die Phase des sich aufgeben Wollens, ja man sah keinen Sinn des Lebens mehr. Die Depression bewirkt so was wie eine Schockstarre, man ist gedanklich nicht mehr sich selbst und man ist auch nicht mehr in der Lage noch irgendwie positiv zu denken.
Der Druck der Banken auf uns wuchs und ich habe mich bemüht mit den Banken Kompromisse auszuhandeln um irgendwann wieder Licht im Tunnel zu erblicken. Doch leider ohne Erfolg.

Donnerstag, 21. Juli 2016

Wie kam es zum Zwangsversteigerungsverfahren (Teil 2)




Die Geschäfte der Druckerei liefen so gut, dass man über die Erweiterung und Erneuerung des Maschinenparks nachdachte. Wir hatten mittlerweile einen recht breiten Kundenstamm und boten unseren Kunden ein rundum Paket vom Satz bis zum fertigen Katalog an. Nach Erstellung eines neuen Businessplans, den die R-Bank absegnete, wagten wir Ende der achtziger Jahre den Schritt und kauften für die Druckerei eine Roland Mehrfarbendruckmaschine, die mehrere hunderttausend  DM kostete.
In der Zeit als das Desktop Publishing aufkam legten wir uns Computer und Filmbelichter zu. Ebenso wurden nach und nach neue Sortiermaschinen und viele weitere Papierverarbeitungsmaschinen zugelegt um die anfallende Arbeit auch zur Zufriedenheit des Kunden schnell und preiswert ausführen zu können.
Die Maschinen finanzierte ich über unsere Hausbank, die R-Bank, die an den Zinsen der Kredite für die Druckerei recht gut verdiente. Der Bank wurden von mir Sicherheiten in Form von Sicherheitsübereignungen der gekauften neuen Maschinen gewährt. Dieses war allerdings der Bank an Sicherheiten nicht genug und
man Bestand seitens der R-Bank darauf, dass meine Frau eine Zweckerklärung für Grundschulden begrenzte Sicherung abgibt.
Außerdem verdiente die R-Bank auch aus den Abschlüssen von verschiedenen Versicherungen, wie z.B. Maschinenausfallversicherungen, Haft- und Unfallversicherungen etc. an der Druckerei in den 90er Jahren recht gut.
Bei der R-Bank war ich ein gern gesehener Kunde, an dem man mit hohen Zinsen (zeitweise über 12%) von der Druckerei und Haus partizipierte, denn wir waren in den Jahrzehnten der Zusammenarbeit mit der Hausbank ein immer zuverlässiger und pünktlicher Zahler.

Donnerstag, 14. Juli 2016

Der Traum von der Selbstständigkeit und vom eigenen Haus




Warum ich die Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet habe  und das deutsche Zwangsversteigerungsrecht und auch das Insolvenzrecht kritisiere hat seine Gründe, die ich hier versuche detailliert zu schildern. 
Ich versuche, zu beschreiben, welche Schicksale sich hinter Zwangsversteigerungen von eigengenutzten Objekten verbergen und wie die Vorgehensweise der Gläubiger und der Gerichte gegenüber eines Schuldners bzw. eines Bürgen ist und wie es zu einer Insolvenz und zu einem Zwangsversteigerungsverfahren und später auch zu einem Zwangsverwaltungsverfahren und ebenso zu einem Betreuungsverfahren gekommen ist. Hierbei werde ich auch manche Tipps geben, die unbedingt zu beachten sind, um nicht auch in solch eine Situation zu geraten oder auch mit solch einer Situation umzugehen. Die Tipps werde ich im Laufe der Schilderung abgeben und in einer besonderen Kategorie später zusammenfassen.




Wie kam es zum Zwangsversteigerungsverfahren (Teil 1) 



Meine Frau und ich heirateten Anfang der  70er Jahre und wohnten nach der Heirat zur Miete. Wir beide hatten einen guten Beruf. Sie arbeitete als Zahntechnikerin und ich als Elektrotechniker im Außendienst. Zu dieser Zeit verdienten wir beide recht gut und konnten auch etwas in Form von Bausparverträgen ansparen.